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Gebührenordnung
Ermäßigungen
Allgemeine Bestimmungen
Anmeldung


Gebührenordnung

Die Unterrichtsgebühren sind abhängig vom Wohnort.

Weißenburg, Pleinfeld und Ortsteile:
Musikalische Früherziehung (60 Min) € 24.-/Monat
Musikalische Grundausbildung (45 Min) € 24.-/Monat
3er-Gruppe (45 Min) € 37.-/Monat
2er-Gruppe (45 Min) € 45.-/Monat
Flexible Gruppe (3x25 Min) € 48.-/Monat
Einzelunterricht (30 Min) € 58.-/Monat
Einzelunterricht (45 Min) € 87.-/Monat
Ensemble (45 Min) € 15.-/Monat

Andere Wohnorte:
Musikalische Früherziehung (60 Min) € 24.-/Monat
Musikalische Grundausbildung (45 Min) € 24.-/Monat
3er-Gruppe (45 Min) € 38,50/Monat
2er-Gruppe (45 Min) € 48.-/Monat
Flexible Gruppe (3x25 Min) € 51.-/Monat
Einzelunterricht (30 Min) € 61.-/Monat
Einzelunterricht (45 Min) € 90.-/Monat
Ensemble (45 Min) € 15.-/Monat

Ermäßigungen

Mitglieder der Stadtkapelle Weißenburg erhalten Unterricht zu ermäßigten Tarifen. Familienermäßigung: Haben mehrere Mitglieder einer Familie Unterricht,
ermäßigt sich die Gebühr bei zwei Personen um 15%, bei drei Personen um 25%, bei vier Personen um 35%, bei fünf und mehr Personen um 40%. Die Belegung mehrerer Fächer durch dieselbe Person begründet keinen Ermäßigungsanspruch, Begabtenförderung ist aber möglich.
Sozialermäßigung: Die Musikschule kann in Einzelfällen eine Ermäßigung aus sozialen Gründen gewähren. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Musikschulbüro.
Begabtenförderung: Die Gebühren können aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Schulleiter im Einvernehmen mit den Fachlehrern.

Allgemeine Bestimmungen

Gebührenregelung
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr. Sie sind in 12 Monatsraten zu Monatsbeginn durch Bankeinzug fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet mit dem 30. September. Bei Anmeldung im laufenden Schuljahr erfolgt die Berechnung der Jahresgebühr anteilig der noch verbleibenden Monate. Gebührenerhöhungen wegen unausweichlicher Veränderungen während des Schuljahres (z.B. Änderung der Gruppenstärke) müssen von den Zahlungspflichtigen getragen werden. Zur Zahlung der Gebühren sind die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte verpflichtet. Bei ungerechtfertigter Zurückweisung einer Lastschrift wird die Bankgebühr in Rechnung gestellt. Zu Beginn des Schuljahres wird für Versicherung und Verwaltung eine Gebühr von 2,50 € fällig.
Ferien
Die Ferien richten sich nach der in Weißenburg an den allgemeinbildenden Schulen geltenden Ferienregelung.
Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung können die Gebühren ab der vierten Woche auf Antrag erstattet werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu drei Stunden jährlich gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Stunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.
An- und Abmeldungen
Anmeldungen sollen zu Beginn des Schuljahres vorliegen. Bei freien Unterrichtsplätzen ist eine Anmeldung während des Schuljahres zu Monatsbeginn möglich. Es kann eine Probezeit von zwei Monaten vereinbart werden. Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende des Schuljahres möglich. Die schriftliche Abmeldung muss der Musikschule bis zum 15. September vorliegen. Ein Ausscheiden während des Schuljahres ist nur in besonderen, zu begründenden Fällen mit Zustimmung der Schulleitung möglich. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, verlängert sich die Unterrichtsvereinbarung um ein weiteres Schuljahr.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt über unser Muikschulbüro. Unterrichtsbeginn ist der 1. Oktober, bei vielen Kursen und den meisten Instrumentalfächern können Sie aber auch im laufenden Schuljahr einsteigen, wenn ein Platz frei ist.
Wir empfehlen, sich im Büro zu erkundigen und nach Möglichkeit schon gleich für einen Unterrichtsplatz unverbindlich vormerken zu lassen. Erfahrungsgemäß bestehen ab Juni/Juli in vielen Fächern Wartelisten.
Wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Instrument entscheiden könnnen ist unser "Tag der offenen Tür" im Juli immer eine gute Gelegenheit, alle Instrumente unter fachkundiger Leitung auszuprobieren und unsere Lehrkräfte kennenzulernen.
Alle neuen Schülerinnen und Schüler haben übrigens an unserer Musikschule eine zweimonatige Probezeit, innerhalb der der Unterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann (formloses Schreiben genügt). Wir möchten gerne, dass Ihr Kind wirklich Spaß am Unterricht hat und beim richtigen Lehrer untergebracht ist. Diese Regelung hat sich hervorragend bewährt.
Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne beim Kauf eines geeigneten Instruments. Bitte warten Sie im Zweifelsfall die erste Unterrichtsstunde ab, um Fehlkäufe zu vermeiden. Bei "mitwachsenden" Instrumenten (z.B. Violine) stellen wir nach Bedarf Leihinstrumente für den Anfang zur Verfügung.

Sie erreichen uns:
Musikschulbüro, Tel. 09141 - 6921
Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 14.00 - 15.30 Uhr.
e-mail: info@musikschule-weissenburg.de

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